Endnutzer-Lizenzvertrag („EULA“) zwischen Enreach GmbH/Enreach Communications GmbH („Enreach“) und allen Enreach Wiederverkäufern, Endkunden („Endkunde“) und dessen Nutzern (Wiederverkäufer, Endkunde und Nutzer einzeln oder gemeinsam auch mit „Sie“ bezeichnet), Parteien nachfolgend einzeln oder gemeinsam auch „Parteien“ genannt.
Soweit die Vertragspartner von Enreach Endkunden sind, werden diese hiermit unmittelbar verpflichtet, (i) die EULA-Bedingungen einzuhalten und (ii) ihre Nutzer zu der Einhaltung der EULA-Bedingungen zu verpflichten.
Soweit die Vertragspartner von Enreach Wiederverkäufer sind, werden diese hiermit unmittelbar verpflichtet, ihren Vertragspartnern (den Endkunden) die Pflicht aufzuerlegen, (i) die EULA-Bedingungen einzuhalten und (ii) ihre Nutzer zu der Einhaltung der EULA-Bedingungen zu verpflichten. DIE EULA-BEDINGUNGEN GEHEN DEN REGELUNGEN DES VERTRAGES ZWISCHEN DEM WIEDERVERKÄUFER UND DEM ENDKUNDEN VOR.
Soweit Sie mit Enreach individuelle Regelungen bzgl. eines Swyx Softwareproduktes getroffen haben, die von diesem EULA abweichen, gehen diese INDIVIDUELLEN REGELUNGEN ZWISCHEN IHNEN UND ENREACH VOR.
SWYX SOFTWAREPRODUKTE RICHTEN SICH AUSSCHLIESSLICH AN GESCHÄFTSKUNDEN. Falls Sie kein Geschäftskunde sind, sind Sie NICHT berechtigt, Swyx Softwareprodukte zu verwenden. Falls Sie Kleinunternehmer oder Kleinstunternehmer sind und trotzdem Swyx Softwareprodukte nutzen möchten, akzeptieren Sie, im Rahmen der Swyx Softwareprodukte als „Geschäftskunde“ im Sinne dieser Bedingungen zu gelten und verzichten hiermit ausdrücklich auf etwaige gesetzliche Verbraucherrechte.
MIT DER VERBINDLICHEN BESTELLUNG EINES SWYX SOFTWAREPRODUKTES BESTÄTIGEN SIE, VOM INHALT DER EULA-BEDINGUNGEN KENNTNIS GENOMMEN ZU HABEN UND ALLE EULA-BEDINGUNGEN ZU AKZEPTIEREN. Sofern Sie einzelne EULA-Bedingungen nicht akzeptieren, dürfen Sie keine verbindliche Bestellung abgeben und müssen eine individuelle Regelung mit Enreach aushandeln oder von der Bestellung absehen.
BITTE LESEN SIE DIE NACHFOLGENDEN EULA-BEDINGUNGEN FÜR SWYX SOFTWAREPRODUKTE SORGFÄLTIG BEVOR SIE EIN SWYX SOFTWAREPRODUKT BESTELLE
Gegenstand dieses EULA sind (i) Swyx Softwareprodukte, die von Enreach oder Drittlizenzgebern entwickelt wurden und werden und über deren Nutzungsrechte Enreach verfügt und (ii) diesbezügliche Online-Lektüren, Hilfedateien und andere Dokumente (elektronisch und in Papierform), die Swyx Softwareprodukte erläutern („Dokumentation“).
Zur Klarstellung, von Swyx Softwareprodukten nicht erfasst sind Open Source Software Anteile. Eine Übersicht zu Open Source Software Anteilen finden Sie unter „Enreach Open Source Software Declaration“(https://confloss.atlassian.net/wiki/spaces/OSS/overview). Für diese gelten die jeweiligen Open Source Software Lizenzbedingungen.
Dienste und Gemietete Produkte enthalten kostenfrei (1) Softwarepflege entsprechend dem Enreach Softwarepflegevertrag („Swyx Innovation“/“SI“) und (2) Aktualisierungen, Upgrades, New Releases, neuen Merkmalen, Funktionen oder sonstigen Verbesserungen oder Änderungen („Updates“), entsprechend dem „Swyx Update Plan“ (SUP). Bei Lizenzierten Produkten können Softwarepflegeleistungen und Updates separat durch Abschluss eines kostenpflichtigen SI bzw. SUP bezogen werden.
Wiederverkäufer, Endkunde und Nutzer erkennen an, dass die Swyx Softwareprodukte und die Dokumentation urheberrechtlich geschützte Werke sind.
Soweit es sich nicht um Open Source Code handelt, sind alle geistigen Eigentumsrechte und sonstigen proprietären Rechte weltweit an den Swyx Softwareprodukten, inklusive an deren Software (Source Code [Quellcode] und Objektcode), und an der Dokumentation, sowie an deren Updates und abgeleiteten Werken ausschließliches Eigentum von Enreach oder von Enreach Drittlizenzgebern.
Sofern basierend auf Optimierungsanfragen oder -vorschlägen des Wiederverkäufers/Endkunden/Nutzers durch Enreach und/oder Enreach Drittlizenzgeber Verbesserungen an/ neue Swyx Softwareprodukte(n) oder Verbesserungen an der Dokumentation vorgenommen werden, liegen alle Rechte an den Verbesserungen/neuen Swyx Softwareprodukten ausschließlich bei Enreach und/oder den Drittlizenzgebern.
1. Soweit zwischen Ihnen und Enreach nicht anderweitig vereinbart, räumt Enreach (über die Wiederverkäufer) Endkunden und Nutzern bzgl. der im „Haupvertrages“ (dies ist der Vertrag zwischen Widerverkäufer/ Enreach mit dem Endkunden) vereinbarten Swyx Softwareprodukte hiermit die in Annex 1 im einzelnen dargelegten Rechte ein, wobei abhängig vom gewählten Bezugsmodell, unterschiedliche Rechte gelten: Siehe Ziffer 1 von Annex 1 zu Lizenzierten Produkten; siehe Ziffer 2 von Annex 1 zu Gemieteten Produkten und siehe Ziffer 3 von Annex 1 zu Diensten).
2. Enreach ist berechtigt, die Nutzungsrechte an Swyx Softwareprodukten aus wichtigem Grund zu widerrufen und den Zugang zu den Diensten oder Gemieteten Produkten auszusetzen oder dauerhaft zu sperren, wenn ein Endkunde oder ein Nutzer gegen diese EULA-Bedingungen (einschließlich, aber nicht abschließend gegen die Nutzungsrichtlinie, die Vertraulichkeitsregelung, die Regelung zum Geistigen Eigentum oder der Rechteeinräumung) verstößt.
Zur Nutzung der Dienste und Gemieteten Produkte benötigt der Endkunde bei den Endgeräten der Nutzer: (a) Zugang zum Internet und (b) eine aktuelle Version eines der nachfolgenden marktüblichen Browser (Google Chrome, Safari, Firefox, Edge).
Weitere IT-Systemvoraussetzungen für Swyx Softwareprodukte können sich aus der Dokumentation ergeben.
Für einzelne Swyx Softwareprodukte (Update OptionPack, SwyxServer, Serverbasierte Produkte, Desktop-basierte Produkte) siehe auch Geräte- und IT-Systembeschränkungen in Annex 3.
1. Der Endkunde und die Nutzer verpflichten sich die in Annex 2 festgelegte „Nutzungsrichtlinie“ einzuhalten.
2. Nutzung von Drittlizenzgeber Software unterliegt neben diesen EULA-Bedingungen ggf. ergänzend Einschränkungen und Bedingungen, die in der Dokumentation der Drittlizenzgeber Software dargelegt sind, welche Endkunden und Nutzer ebenfalls akzeptieren und einhalten müssen.
3. Die Verantwortung für die Auswahl der Swyx Softwareprodukte sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt allein der Wiederverkäufer und Endkunde.
4. Endkunde und Nutzer nutzen die Swyx Softwareprodukte auf eigenes Risiko. Endkunde und Nutzer sind im gesetzlich zulässigen Rahmen allein für Folgen und etwaige Schäden, die sich aus der Nutzung der Swyx Softwareprodukte ergeben, verantwortlich.
5. Sofern der Endkunde oder Nutzer im Rahmen der Swyx Softwareprodukte mit unabhängigen Websites interagiert, die nicht von Enreach bereitgestellt werden, sind Endkunde und Nutzer allein verantwortlich (einschließlich hinsichtlich verursachter Schäden und Ausfälle von Swyx Softwareprodukten).
6. Endkunde und Nutzer haben die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten für Nutzer geheim zu halten.
7. Enreach hat keine Kontrolle über das öffentliche Internet, die Funktionsfähigkeit oder Integrität, der von Endkunden und Nutzern verwendeten IT Umgebung oder/und Inhalte der Telekommunikation, die über Gemietete Produkte/Dienste stattfinden und kann daher für dadurch jeweils verursachte Schäden nicht einstehen. Insoweit sind Endkunde und Nutzer allein für Schäden verantwortlich (einschließlich hinsichtlich verursachter Schäden und Ausfälle von Swyx Softwareprodukten).
Für Gemietete Produkte gilt:
Es wird nicht zugesichert oder gewährleistet, dass Gemietete Produkte stets angeboten werden, unterbrechungsfrei, zeitgerecht und/oder sonst störungsfrei nutzbar sind.
Für Lizenzierte Produkte gilt:
Bei Lizenzierten Produkten (online und offline) liegt (abgesehen von Gewährleistungsfällen) nach Übergabe die Verfügbarkeit von Gemieteten Produkten allein in der Verantwortung des Endkunden.
Für Dienste gilt:
1. Es wird nicht zugesichert oder gewährleistet, dass Dienste und die darin enthaltenen Funktionen in der vom Endkunden ausgewählten Kombination stets angeboten werden, unterbrechungsfrei, zeitgerecht und/oder sonst störungsfrei nutzbar sind.
2. Bei Diensten gilt der vereinbarte Service Level entsprechend dem Enreach Service Level Agreement.
3. Endkunde und Nutzer sind verpflichtet, Funktionsausfälle, technische und sonstige „Beeinträchtigungen“ von Diensten unverzüglich und so präzise wie möglich Enreach via E-Mail mit Empfangsbestätigung anzuzeigen. Sofern eine Anzeige nicht erfolgt, kann Enreach die Beeinträchtigung nicht beseitigen und ist für Verzögerungen der Beseitigung nicht verantwortlich; Verzögerungen zählen nicht als Verfügungsausfall im Rahmen des Service Level Agreements.
Soweit nichts anderes zwischen Enreach und dem Endkunden vereinbart ist, gilt folgendes:
Bei Gemieteten Produkten und Lizenzierten Produkten werden vom Endkunden und seinen Nutzern eingegebene, gespeicherte und verarbeitete Inhalte (einschließlich, aber nicht abschließend Daten, Zahlen, Themen, Kontakte, Namen, Materialien, Informationen) („Endkundeninhalte“) beim/durch den Endkunden gespeichert. Endkunde und Nutzer sind allein für Datensicherung und Datenverlust verantwortlich.
Bei Diensten werden Endkundeninhalte durch Enreach maximal 7 Tage gespeichert. Auf Anfrage wird dem Kunden eine Kopie der aktuell gespeicherten Endkundeninhalte übermittelt.
1. Die Enreach Datenschutzrichtlinie finden Sie unter https://www.enreach,de/datenschutz.html.
2. Enreach ist im Rahmen der Dienste und Gemieteten Produkte zur Erfüllung seiner Vertragspflichten berechtigt:
1. vom Endkunden und Nutzern übermittelte, gespeicherte und verarbeitete personenbezogene Daten (gemäß Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO) sowie sonstige Inhalte (einschließlich, aber nicht abschließend Daten, Zahlen, Themen, Kontakte, Namen, Materialien, Informationen, nachfolgend „Dienste/Gemietete Produkt Inhalte“) für die Datensicherung auf Backup-Servern (inkl. Cloud) zu vervielfältigen. Enreach ist auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, personenbezogene Daten und Dienste/Gemietete Produkt Inhalte in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.
2. europaweit, gebührenfrei personenbezogene Daten und Dienste/Gemietete Produkt Inhalte selber oder durch Unterauftragsverarbeiter zu vervielfältigen sowie Änderungen an deren Struktur und dem Datenformat vorzunehmen.
3. technische Informationen über Browser, Geräte und zugehörige Software, Hardware und Peripheriegeräte, über die der Endkunde und Nutzer die Gemieteten Produkte oder Dienste nutzen, zu erfassen und zu verwenden.
4. per E-Mail oder anderweitig Endkunden und Nutzer wegen Informationen zu ihren Gemieteten Produkten/Diensten und deren Updates sowie zu Alternativprodukten/-diensten zu kontaktieren. Die Parteien sind sich einig, dass diese Informationen keine Werbung im Sinne des Datenschutzrechts und deren Übermittlung keine unzumutbare Belästigung im Sinne § 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nummer 3 UWG darstellt.
3. Soweit Enreach Auftragsverarbeiter i.S.d. DSGVO ist, verpflichtet sich der Endkunde als Verantwortlicher i.S.d. Art. 28 DSGVO vor Nutzung der Gemieteten Produkte oder Dienste einen Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“ gemäß Art 28 (3) DSGVO ) mit Enreach abzuschließen.
4. Endkunde und Nutzer nehmen zur Kenntnis und sind damit einverstanden, dass Enreach und Wiederverkäufer, zur Erfüllung ihrer Pflichten unter diesen EULA-Bedingungen, weitere Dienstleister (Unterauftragsverarbeiter) gemäß der hierzu nach Art. 28 DSGVO abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsverträge mit der Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer beauftragen.
„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die von Enreach oder im Namen von Enreach nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden und sich auf Enreach Produkte (einschließlich, aber nicht abschließend auf Swyx Softwareprodukte und deren Source Code und Objektcode), Geschäftsangelegenheiten, Abläufe, Budgets, Personal, Endkunden, Lieferanten, neue Entwicklungen, Technologien, technische Daten, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen, Werbeschriften, Prozesse, Verfahren, Techniken, Methoden, Strategien und Richtlinien, einschließlich und ohne Einschränkung Geschäftsmethoden, Marketingmethoden und Preispolitik, beziehen, unabhängig davon, wie sie mitgeteilt oder präsentiert werden und ob sie als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder nicht.
Wiederverkäufer, Endkunde und Nutzer werden sich nach besten Kräften bemühen, die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen jederzeit zu wahren und zu schützen, und zwar sowohl während der Laufzeit dieses EULA als auch für einen Zeitraum von mindestens drei (3) Jahren nach Beendigung dieses EULA, jedoch unter der Voraussetzung, dass jeglicher Objektcode, den Sie erhalten, und diesbezüglicher Source Code auf Dauer vertraulich behandelt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Enreach dürfen Sie keine Vertraulichen Informationen offenlegen, verbreiten oder anderweitig veröffentlichen oder an Personen, Firmen, Unternehmen oder sonstige Dritte weitergeben. Sie dürfen Vertrauliche Informationen nur im Rahmen der nach diesem EULA zulässigen Aktivitäten verwenden. Sie sind verpflichtet, Enreach unverzüglich nach Entdeckung einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen oder eines anderen Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsbedingungen schriftlich zu benachrichtigen und mit Enreach in jeder angemessenen Weise zusammenzuarbeiten, um den Besitz der Vertraulichen Informationen wiederzuerlangen und jede weitere unbefugte Nutzung zu verhindern. Sollten Sie rechtlich gezwungen sein, Vertrauliche Informationen offenzulegen, so werden Sie Enreach vor einer solchen Offenlegung (i) unverzüglich benachrichtigen, um Enreach die Möglichkeit zu geben, die Offenlegung anzufechten, (ii) den privilegierten und Vertraulichen Charakter der Vertraulichen Informationen geltend machen und (iii) mit Enreach in vollem Umfang zusammenarbeiten, um Enreach vor einer solchen Offenlegung zu schützen und/oder eine Schutzanordnung zu erwirken, die den Umfang einer solchen Offenlegung und/oder Nutzung der Vertraulichen Informationen einschränkt. Wird ein solcher Schutz nicht erwirkt, dürfen Sie die Vertraulichen Informationen nur in dem Maße offenlegen, wie es zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.
1. Für Dienste und Gemietete Produkte gilt:
1. Mit Ablauf des Hauptvertrages endet automatisch auch dieser EULA und damit das Dienste-Nutzungsrecht/Miet-Nutzungsrecht (wie in Annex 1 definiert). Dieser EULA kann nicht vor Ablauf des Hauptvertrages beendet werden.
2. Mit Beendigung dieses EULA müssen Endkunde und Nutzer die Nutzung der Dienste und Gemieteten Produkte einstellen.
3. In Bezug auf Gemietete Produkte müssen Endkunde und Nutzer bei Beendigung dieses EULA zusätzlich:
Die Gemieteten Produkte beim Endkunden vollständig deinstallieren/löschen. Etwaige erhaltene Datenträger sowie erstellte Sicherungskopien vernichten oder auf Verlangen an Enreach zurückzugeben;
Falls zutreffend, müssen Endkunde und Nutzer mobile Anwendungen der Gemieteten Produkte von allen Geräten im Einflussbereich des Endkunden deinstallieren/löschen und alle Kopien davon unverzüglich vernichten;
Elektronische und Papierkopien der Dokumentation vollständig vernichten oder auf Verlangen an Enreach zurückzugeben;
Auf Verlangen von Enreach eine schriftliche Bestätigung über die vollständige Vernichtung und Rückgabe von Gemieteten Produkten abgeben.
Für Lizenzierte Produkte gilt:
Die EULA-Bedingungen gelten solange, wie der Kunde oder einer seiner Nutzer das Lizenzierte Produkt nutzt.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen aus wichtigem Grund, einschließlich, aber nicht abschließend, bei einer wesentlichen Änderung dieser EULA-Bedingungen zu Ihren Lasten gemäß Ziffer12.2).
Ziffern 2 (Geistiges Eigentum), 3 (Rechteeinräumung), 9 (Vertraulichkeitsverpflichtung) überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieses EULA.
1. Wird dem Endkunden eine als „Testversion“ oder „Betaversion“ bezeichnete Swyx Softwareproduktversion (in der Regel kostenlos) zur Verfügung gestellt, verpflichtet sich der Endkunde, diese Versionen einzusetzen, den Betrieb dieser Swyx Softwareprodukte genau zu überwachen, Enreach unverzüglich über etwaige Probleme zu informieren und keine Informationen über Funktionen oder Mängel dieser Swyx Softwareproduktvariante ohne schriftliche Zustimmung von Enreach an Dritte weiterzugeben.
2. Test-/Beta-Versionen enden zum frühesten der folgenden Zeitpunkte (i) mit der Kündigung durch Enreach, (ii) mit der Einstellung der Test-/Beta-Version durch Enreach oder (iii) mit der ersten allgemeinen Freigabe einer kommerziellen Version des Swyx Softwareprodukts.
3. Nach Beendigung gelten die Rückgabepflichten und nachvertraglichen Pflichten nach Ziffer 10. 1.3. mutatis mutandis.
Zugang zu Swyx Softwareprodukten und zugrundeliegenden Technologien sind auf Länder und Personen beschränkt, gegen die kein Embargo oder sonstige Handelsbeschränkungen gemäß nationalen, UN-, EU- oder anderen zwingenden geltenden Vorschriften bestehen.
Enreach kann diese EULA-Bedingungen für Dienste und Gemietete Produkte von Zeit zu Zeit ändern oder aktualisieren. Enreach wird seine Vertragspartner (die Wiederverkäufer oder Endkunden) über wesentliche Änderungen informieren und das „Datum der letzten Änderung“ am Anfang der EULA-Bedingungen aktualisieren. Bitte überprüfen Sie die EULA-Bedingungen regelmäßig auf der Enreach-Website. Im Falle einer wesentlichen Änderung der EULA-Bedingungen zu Ihren Lasten, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mit der weiteren Nutzung der Dienste/Gemieteten Produkte erklären Sie sich mit den geänderten EULA-Bedingungen einverstanden. Wenn Sie mit den geänderten EULA-Bedingungen nicht einverstanden sind, müssen Sie die Nutzung der Dienste/Gemieteten Produkte einstellen und fristgerecht kündigen.
Die Rechte und Pflichten von Enreach im Rahmen dieses EULA können ganz oder teilweise an verbundene Unternehmen oder an Dritte im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Umstrukturierung oder einem Verkauf von Vermögenswerten, kraft Gesetzes oder anderweitig übertragen werden; und Enreach kann personenbezogene Daten und Dienste/Gemietete Produkt Inhalte an die neuen Rechtsinhaber weiterleiten.
Mit Ausnahme von Lizenzierten Produkten, sind Endkunden und Nutzer nicht berechtigt, diesen EULA oder darin enthaltene Rechte oder Verpflichtungen abzutreten oder anderweitig an verbundene Unternehmen oder Dritte zu übertragen.
Sind einzelne Bestimmungen dieser EULA-Bedingungen unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle einer unwirksamen Bestimmung werden Enreach und der Endkunde eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem angestrebten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden unwirksamen Bestimmung soweit gesetzlich zulässig am nächsten kommt. Soweit dies nicht möglich ist, findet für die unwirksame Bestimmung die gesetzliche Bestimmung Anwendung.
Sämtliche Änderungen dieses EULA sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieser Schriftformklausel selbst.
Es besteht zwischen den Parteien Einigkeit darüber, dass die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Enreach Vertragspartners (des Wiederverkäufers/des Endkunden) auf Swyx Softwareprodukte keine Anwendung finden.
Dieser EULA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts und der Regelungen des Deutschen Internationalen Privatrechts.
Der alleinige Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und geltend gemachten Ansprüche im Zusammenhang mit diesem EULA ist Dortmund. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes.
Um eine Rechtsverletzung zu melden und Enreach aufzufordern, gehostete verletzende Inhalte (wie z. B. das Profilbild, den Profilnamen oder die Statusmeldung eines Nutzers) zu entfernen, wenden Nutzer sich entweder an den Endkunden oder direkt an Enreach (über die auf www.enreach.com angegebenen Kontaktdaten); dabei sollen Nutzer, bevor sie einen Verstoß melden, dem potenziellen Verletzter eine Nachricht schicken. Auf diese Weise kann das Problem möglicherweise gelöst werden, ohne dass Enreach oder der Endkunde eingeschaltet werden.
Falls Sie Fragen zu diesem EULA haben, finden Sie die Kontaktinformation auf der Enreach Webseite (www.enreach.com).
Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der englischen Version dieses EULA und der deutschen Version dieses EULA ist die deutsche Version maßgebend. Bei Unklarheiten im deutschen EULA kann die englische Version zur Auslegung herangezogen werden.
Die folgenden Annexe sind Bestandteile dieses EULA:
Annex 1: Ergänzende Regeln nach Bezugsmodell
Annex 2: Nutzungsrichtlinie
Annex 3: Geräte- und IT-Systembeschränkungen